Service-Navigation

  • Sie sind hier:
  • Startseite

Suchfunktion

Kooperationsvereinbarungen über die Erweiterung der Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ für die Standorte Lahr und Kehl unterzeichnet


Außenansicht HdJR OG

Am 25.01.2023 kamen die Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Polizeipräsidiums Offenburg, der Sozial-Dezernent des Landkreises Ortenaukreis, der Präsident des Landgerichts Offenburg sowie die Direktoren der Amtsgerichte Offenburg, Lahr und Kehl und der Erste Bürgermeister der Stadt Lahr zusammen, um die Kooperationsvereinbarungen über die Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ für die neuen Standorte Lahr und Kehl zu unterzeichnen.

Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatten die Kooperationspartner bereits Ende 2021 eine Ausweitung auf Standorte in Lahr und Kehl beschlossen. Die Kooperationsvereinbarungen hierfür wurden nun unterzeichnet.

In Lahr und Kehl werden eigenständige Standorte des „Hauses des Jugendrechts“ eingerichtet, in denen unter einem Dach jeweils örtlich zuständige Mitarbeiter des Jugendamts des Ortenaukreises, des Polizeipräsidiums Offenburg und der Staatsanwaltschaft Offenburg zusammenarbeiten.

Während der Sitz in Lahr noch nicht endgültig feststeht, ist die Suche nach einem Standort für das „Haus des Jugendrechts Kehl“ bereits weit vorangeschritten. Am Standort in Lahr wird die Stadt Lahr in den zukünftigen Räumlichkeiten des „Hauses des Jugendrechts Lahr“ im Rahmen der kommunalen/städtischen Präventionsarbeit tageweise mit der städtischen Jugendarbeit präsent sein, um die Zusammenarbeit in der Präventionsarbeit zu intensivieren und diese insgesamt zu stärken.

Die Schulsozialarbeit wird bei Bedarf punktuell mit eingebunden. Damit nimmt die Stadt Lahr als erste Kommune, die auch fester Kooperationspartner wird, eine Vorreiterrolle in der Ortenau ein.

Für eine effiziente Strafverfolgung in Fällen grenzüberschreitender Jugendkriminalität ist am Standort in Kehl eine enge Zusammenarbeit mit der französischen Justiz beabsichtigt. Entsprechende Vereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft Straßburg und der französischen Polizei befinden sich bereits in Planung. Angestrebt wird, französischen Polizeibeamten im „Haus des Jugendrechts Kehl“ die Nutzung von Bürofläche zu ermöglichen und sie so in die Arbeit vor Ort zu integrieren. Zudem soll auch für die Jugendhilfe im Strafverfahren eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der französischen Jugendhilfe erfolgen.

Das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatte bereits im Februar 2020 seine Arbeit in der Straßburger Straße 7 in Offenburg aufgenommen. In den Räumlichkeiten des „Hauses des Jugendrechts Offenburg“ arbeiten Jugenddezernenten der Staatsanwaltschaft sowie Jugendsachbearbeiter der Polizei und Mitarbeiter des Jugendamtes „Tür an Tür“ interdisziplinär zusammen, um durch Informationsaustausch vor Ort eine zeitnahe, zielgerichtete und wirkungsvolle Reaktion auf strafrechtliche Verfehlungen von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern zu gewährleisten. Das Amtsgericht Offenburg ist im Hinblick auf die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit in diesen Räumlichkeiten nicht untergebracht, wird aber in die konzeptionelle Gestaltung und den Informationsaustausch, z.B. bei Besprechungen über die Verfolgung von Jugendkriminalität im Allgemeinen, eingebunden, soweit die notwendige richterliche Neutralität dabei gewahrt werden kann. Neben der koordinierten Strafverfolgung von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei und der pädagogischen Begleitung der Straftäter durch die Jugendhilfe nimmt das „Haus des Jugendrechts“ auch präventive Aufgaben, z.B. in Form von Präventionsveranstaltungen an Schulen, wahr.

Die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligten in den Häusern des Jugendrechts hat sich sowohl landes- als auch bundesweit als wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendkriminalität bzw. Jugenddelinquenz bewährt. Im Landgerichtsbezirk Offenburg konnten durch das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter zielgerichteter bearbeitet und schneller abgeschlossen werden. Die durchschnittliche staatsanwaltschaftliche Verfahrensdauer bei den Verfahren gegen Jugendliche lag infolgedessen um etwa ein Drittel unter dem Wert der übrigen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Offenburg.



Gemeinsame Pressemitteilung vom 10.02.2023 der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Landgerichts Offenburg, des Amtsgerichts Offenburg, des Amtsgerichts Lahr, des Amtsgerichts Kehl, des Polizeipräsidiums Offenburg, des Landratsamts Ortenaukreis und der Stadt Lahr

Kostenlose Rechtsberatung für Jugendliche und Heranwachsende im Haus des Jugendrechts


mehr Infos hier



Haus des Jugendrechts lässt sich kreative Arbeitsauflage einfallen


Entfernung Graffiti

Nachdem Jugendliche dabei erwischt worden sind, wie sie einen Container in Griesheim beschmiert haben, hat sich das Haus des Jugendrechts Offenburg eine kreative Arbeitsauflage einfallen lassen.



bo vom 10.06.2021: Haus des Jugendrechts lässt sich kreative Arbeitsauflage einfallen


Stadtanzeiger Ortenau vom 10.06.2021: Kreative Arbeitsauflage als sofortige Reaktion - Graffiti-Schäden selber entfernen

Die neue Landesjustizministerin Baden-Württemberg Marion Gentges besucht das Haus des Jugendrechts Offenburg - Positive Bilanz und gute Noten


Fußleiste