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Haus des Jugendrechts Offenburg
Wer sind wir?
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Das Haus des Jugendrechts Offenburg ist eine gleichberechtigte Kooperationsgemeinschaft der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Polizeipräsidiums Offenburg und des Jugendamtes des Landratsamtes Ortenaukreis. Darüber hinaus arbeitet das Haus des Jugendrechts Offenburg in verschiedenen Bereichen mit externen Partnern zusammen.
Die Kooperationspartner:
Was machen wir?
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Im Haus des Jugendrechts arbeiten die für die Jugend zuständigen Sacharbeiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Polizeireviers Offenburg und der Jugendgerichtshilfe Offenburg Tür an Tür zusammen, um die Abläufe rund um straffällig gewordene junge Menschen und deren Familien zu optimieren. Die Arbeit widmet sich sowohl der repressiven Arbeit, aber auch und insbesondere präventiven Arbeit.
Zuständig ist das Haus des Jugendrechts Offenburg für sämtliche Verfahren gegen jugendliche Täter bis einschließlich 18 Jahren mit Wohnsitz in Offenburg nebst Eingemeindungen sowie Durbach, wobei etwaige Sonderdelikten, welche sowohl bei der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft gesondert untersucht und verfolgt werden, hiervon ausgenommen sind. Ebenfalls werden im Haus des Jugendrechts Offenburg seitens der Staatsanwaltschaft alle Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter bis zum 21. Lebensjahr mit Wohnort im gesamten Landgerichtsbezirk Offenburg, d.h. aus den Amtsgerichtsbezirken Offenburg, Gengenbach, Kehl, Oberkirch, Lahr und Wolfach, bearbeitet. Darüber hinaus bestehen weitere Zuständigkeiten allein auf Seiten der Staatsanwaltschaft für Delikte von Heranwachsenden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und Jugendliche sowie Heranwachsende auch mit Wohnsitz aus dem gesamten Landgerichtsbezirk Offenburg.
Unsere Ziele
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Durch die enge Zusammenarbeit soll durch kurze Informationswege und eine Optimierung der Verfahrensabläufe das gesamte Jugendstrafverfahren beschleunigt werden, um passgenaue, individuelle und rasche Reaktionen auf und Sanktionen von Fehlverhalten erreichen zu können. Dabei geht es insbesondere um einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem neben der notwendigen repressiven Verfolgung von Straftaten auch ein Augenmerk auf unterstützende Maßnahmen gelegt wird, um jugendlichen Tätern und ihren Familien eine Perspektive zu ermöglichen und den jugendlichen Täter möglichst schnell und frühzeitig "von der schiefen Bahn" herunterzuholen.
Weiteres zentrales Anliegen ist die Kriminalitätsvermeidung durch präventive Arbeit. Es werden durch die behördenübergreifende Zusammenarbeit problematische Entwicklungen bei Jugendlichen und Heranwachsenden frühzeitig erkannt, sodass durch die schnelle und reibungslose Abstimmung im Haus des Jugendrechts frühzeitige Reaktionen und staatliche Maßnahmen unterstützend ergriffen werden können.
Neben den einzelfallbezogenen Maßnahmen ist zentrales Element der polizeilichen Arbeit im Haus des Jugendrechts die präventive Arbeit in Schulen und im öffentlichen Bereich.
Wichtiges Anliegen ist darüber hinaus ein weitreichender Opferschutz sowie die Unterstützung und Beratung von Opfern von Straftaten.
Die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligter in den Häusern des Jugendrechts hat sich sowohl landes- als auch bundesweit als wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendkriminalität bzw. Jugenddelinquenz bewährt. Das den jeweiligen Einrichtungen zu Grunde liegende Verfahrenskonzept ist aus kriminologischer Sicht richtungsweisend.
Unsere Ideen, Möglichkeiten und Projekte
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Der präventive Bereich erstreckt sich vor allem und insbesondere in den schulischen Bereich. Hier werden nicht nur Maßnahmen für Schulschwänzer umgesetzt, sondern auch Schulsprechstunden angeboten und Präventionsveranstaltungen insbesondere zu den Themen Drogen, Medien und Gewalt durchgeführt. Mehr Informationen zu den einzelnen Maßnahmen und Projekten findet ihr hier.
Darüber hinaus ist es unser Anspruch, Jugendlichen und Heranwachsenden, welche entweder polizeilich in Erscheinung treten oder bei denen anderweitig ein Hilfe- und Förderbedarf besteht, bereits frühzeitig Auswege aufzeigen und Hilfe anbieten zu können, um ein Abrutschen auf die schiefe Bahn bereits vorab zu vermeiden. Hierfür sind neben der Vermittlung von Beratungsterminen bei der Arbeitsagentur auch bereits präventive Fallbesprechungen vorgesehen. In diesen Fallbesprechungen geht es nicht in erster Linie um die Sanktionierung bereits geschehenen Unrechts, sondern um eine frühzeitige Reaktion auf Fehlentwicklungen.
Im Rahmen einer effizienten Strafverfolgung ist es unser Bestreben, die Dauer des Ermittlungsverfahrens deutlich zu verkürzen, um schnell auf begangene Straftaten mit repressiven Maßnahmen oder mit einer raschen Anklageerhebung reagieren zu können. So soll straffällig gewordenen Jugendlichen oder Heranwachsenden zeitnah das Unrecht ihrer Taten vor Augen geführt und darauf reagiert werden. Weiterer Bestandteil der Arbeit im Haus des Jugendrechts ist zudem der Aufbau und die Pflege eines ausgedehnten und umfassenden Opferschutzes durch die Iniziierung eines Opfer- und Wiedergutmachungsfonds sowie die aktive Förderung des Täter-Opfer-Ausgleiches.