Das Haus des Jugendrechts mit den Standorten Offenburg und Lahr ist eine gleichberechtigte Kooperationsgemeinschaft der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Polizeipräsidiums Offenburg und des Jugendamtes des Landratsamtes Ortenaukreis sowie für den Standort Lahr mit der Stadt Lahr. Darüber hinaus arbeitet das Haus des Jugendrechts in verschiedenen Bereichen mit externen Partnern zusammen.
Die Kooperationspartner:

Im Haus des Jugendrechts arbeiten die für die Jugend zuständigen Sacharbeiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Kriminalpolizei und der Jugendhilfe im Strafverfahren sowie in Lahr die Jugendarbeit der Stadt Lahr Tür an Tür zusammen, um die Abläufe rund um straffällig gewordene junge Menschen und deren Familien zu optimieren. Die Arbeit widmet sich sowohl der repressiven Arbeit, aber auch und insbesondere präventiven Arbeit.
Zuständig ist das Haus des Jugendrechts für sämtliche Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Täter bis einschließlich 20 Jahren. Örtlich richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des jungen Menschen. So ist Offenburg zuständig für die Wohnsitze Offenburg nebst Eingemeindungen und Durbach. Lahr ist zuständig für die Wohnsitze Lahr, Friesenheim, Seelbach, Schuttertal und Kippenheim
Die Polizei ist dabei zuständig für die Präventionsarbeit und die Aufnahme sowie Ermittlung und Aufklärung von Straftaten. Die Polizei vernimmt alle Zeugen, die Beschuldigten und die Geschädigten und trägt sämtliche Beweise zusammen.
Die Staatsanwaltschaft ist die Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschat prüft das Ergebnis der Ermittlungen der Polizei und würdigt den Sachverhalt tatsächlich und rechtlich. So kann ein Ermittlungsverfahren bereits eingestellt werden oder es ist eine Anklage zu Gericht zu erheben. Die Staatsanwaltschaft kann dabei bei der Einstellung von Verfahren, gerade im Bereich der Jugendkriminalität, die Einstellung an die Erledigung von Auflagen und Weisungen koppeln. Klagt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren zu Gericht an, vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage vor Gericht und achtet auf den rechtlich korrekten Ablauf des Gerichtsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft Offenburg ist im Haus des Jugendrechts Offenburg an den Standorten Offenburg und Lahr präsent und führt insgesamt alle Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Menschen bis zum 21. Lebensjahr mit Wohnort im gesamten Landgerichtsbezirk Offenburg, d.h. aus den Amtsgerichtsbezirken Offenburg, Gengenbach, Kehl, Oberkirch, Lahr und Wolfach.
Die Jugendarbeit der Stadt Lahr dient als Schnittstelle zwischen den Jugendlichen und den anderen Kooperationspartnern und erweitert dadurch ihr umfassenden Angebot für alle Jugendlichen aus Lahr und Umgebung.
Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist die Beratung, Unterstützung und Begleitung für Jugendliche und Heranwachsende im gesamten Strafverfahren. Straffällig gewordene Jugendliche (14 bis 18 Jahre), ihre gesetzlichen Vertreter und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) werden durch die Jugendhilfe im Strafverfahren beraten, begleitet und betreut – vor, während und nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren. Im Gespräch informiert die Jugendhilfe im Strafverfahren über den Ablauf des Strafverfahrens, klärt offene Fragen, spricht mit den Jugendlichen, ihren gesetzlichen Vertretern oder Heranwachsenden über ihre persönlichen Verhältnisse und aktuelle Lebenssituation. Bei Bedarf bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren Unterstützung an oder hilft dabei, in andere Hilfsangebote zu vermitteln. Die Jugendhilfe im Strafverfahren erstellt einen Bericht für das Gericht und begleitet die Jugendlichen und Heranwachsenden zu den Gerichtsverhandlungen. Dort gibt die Jugendhilfe im Strafverfahren eine persönliche Einschätzung sowie Vorschläge für pädagogische Maßnahmen ab und ist für die Vermittlung und Überwachung der Weisungen und Auflagen zuständig bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Zudem besucht die Jugendhilfe im Strafverfahren Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft oder in Jugendstrafanstalten. Sämtliche Angebote der Jugendhilfe im Strafverfahren sind freiwillig und kostenlos.


Durch die enge Zusammenarbeit soll durch kurze Informationswege und eine Optimierung der Verfahrensabläufe das gesamte Jugendstrafverfahren beschleunigt werden, um passgenaue, individuelle und rasche Reaktionen auf und Sanktionen von Fehlverhalten erreichen zu können. Dabei geht es insbesondere um einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem neben der notwendigen repressiven Verfolgung von Straftaten auch ein Augenmerk auf unterstützende Maßnahmen gelegt wird, um jugendlichen Tätern und ihren Familien eine Perspektive zu ermöglichen und den jugendlichen Täter möglichst schnell und frühzeitig "von der schiefen Bahn" herunterzuholen.
Weiteres zentrales Anliegen ist die Kriminalitätsvermeidung durch präventive Arbeit. Es werden durch die behördenübergreifende Zusammenarbeit problematische Entwicklungen bei Jugendlichen und Heranwachsenden frühzeitig erkannt, sodass durch die schnelle und reibungslose Abstimmung im Haus des Jugendrechts frühzeitige Reaktionen und staatliche Maßnahmen unterstützend ergriffen werden können.
Neben den einzelfallbezogenen Maßnahmen ist zentrales Element der polizeilichen Arbeit im Haus des Jugendrechts die Unterstützung der präventiven Arbeit in Schulen und im öffentlichen Bereich.
Wichtiges Anliegen ist darüber hinaus ein weitreichender Opferschutz sowie die Unterstützung und Beratung von Opfern von Straftaten.
Die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligter in den Häusern des Jugendrechts hat sich sowohl landes- als auch bundesweit als wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendkriminalität bzw. Jugenddelinquenz bewährt. Das den jeweiligen Einrichtungen zu Grunde liegende Verfahrenskonzept ist aus kriminologischer Sicht richtungsweisend.


Der präventive Bereich erstreckt sich vor allem und insbesondere in den schulischen Bereich. Hier werden nicht nur Maßnahmen für Schulschwänzer umgesetzt, sondern auch Schulsprechstunden angeboten und Präventionsveranstaltungen insbesondere zu den Themen Drogen, Medien und Gewalt durchgeführt. Mehr Informationen zu den einzelnen Maßnahmen und Projekten findet ihr hier.
Darüber hinaus ist es unser Anspruch, Jugendlichen und Heranwachsenden, welche entweder polizeilich in Erscheinung treten oder bei denen anderweitig ein Hilfe- und Förderbedarf besteht, bereits frühzeitig Auswege aufzeigen und Hilfe anbieten zu können, um ein Abrutschen auf die schiefe Bahn bereits vorab zu vermeiden. Hierfür sind neben der Vermittlung von Beratungsterminen bei der Arbeitsagentur auch bereits präventive Fallbesprechungen vorgesehen. In diesen Fallbesprechungen geht es nicht in erster Linie um die Sanktionierung bereits geschehenen Unrechts, sondern um eine frühzeitige Reaktion auf Fehlentwicklungen.
Im Rahmen einer effizienten Strafverfolgung ist es unser Bestreben, die Dauer des Ermittlungsverfahrens deutlich zu verkürzen, um schnell auf begangene Straftaten mit repressiven Maßnahmen oder mit einer raschen Anklageerhebung reagieren zu können. So soll straffällig gewordenen Jugendlichen oder Heranwachsenden zeitnah das Unrecht ihrer Taten vor Augen geführt und darauf reagiert werden. Weiterer Bestandteil der Arbeit im Haus des Jugendrechts ist zudem der Aufbau und die Pflege eines ausgedehnten und umfassenden Opferschutzes durch einen Opfer- und Wiedergutmachungsfonds (Infos hier) sowie die aktive Förderung des Täter-Opfer-Ausgleiches.
