Am 25.01.2023 kamen die Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Polizeipräsidiums Offenburg, der Sozial-Dezernent des Landkreises Ortenaukreis, der Präsident des Landgerichts Offenburg sowie die Direktoren der Amtsgerichte Offenburg, Lahr und Kehl und der Erste Bürgermeister der Stadt Lahr zusammen, um die Kooperationsvereinbarungen über die Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ für die neuen Standorte Lahr und Kehl zu unterzeichnen.
Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatten die Kooperationspartner bereits Ende 2021 eine Ausweitung auf Standorte in Lahr und Kehl beschlossen. Die Kooperationsvereinbarungen hierfür wurden nun unterzeichnet. In Lahr und Kehl werden eigenständige Standorte des „Hauses des Jugendrechts“ eingerichtet, in denen unter einem Dach jeweils örtlich zuständige Mitarbeiter des Jugendamts des Ortenaukreises, des Polizeipräsidiums Offenburg und der Staatsanwaltschaft Offenburg zusammenarbeiten.
Während der Sitz in Lahr noch nicht endgültig feststeht, ist die Suche nach einem Standort für das „Haus des Jugendrechts Kehl“ bereits weit vorangeschritten. Am Standort in Lahr wird die Stadt Lahr in den zukünftigen Räumlichkeiten des „Hauses des Jugendrechts Lahr“ im Rahmen der kommunalen/städtischen Präventionsarbeit tageweise mit der städtischen Jugendarbeit präsent sein, um die Zusammenarbeit in der Präventionsarbeit zu intensivieren und diese insgesamt zu stärken.
Die Schulsozialarbeit wird bei Bedarf punktuell mit eingebunden. Damit nimmt die Stadt Lahr als erste Kommune, die auch fester Kooperationspartner wird, eine Vorreiterrolle in der Ortenau ein.
Für eine effiziente Strafverfolgung in Fällen grenzüberschreitender Jugendkriminalität ist am Standort in Kehl eine enge Zusammenarbeit mit der französischen Justiz beabsichtigt. Entsprechende Vereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft Straßburg und der französischen Polizei befinden sich bereits in Planung. Angestrebt wird, französischen Polizeibeamten im „Haus des Jugendrechts Kehl“ die Nutzung von Bürofläche zu ermöglichen und sie so in die Arbeit vor Ort zu integrieren. Zudem soll auch für die Jugendhilfe im Strafverfahren eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der französischen Jugendhilfe erfolgen.
Das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatte bereits im Februar 2020 seine Arbeit in der Straßburger Straße 7 in Offenburg aufgenommen. In den Räumlichkeiten des „Hauses des Jugendrechts Offenburg“ arbeiten Jugenddezernenten der Staatsanwaltschaft sowie Jugendsachbearbeiter der Polizei und Mitarbeiter des Jugendamtes „Tür an Tür“ interdisziplinär zusammen, um durch Informationsaustausch vor Ort eine zeitnahe, zielgerichtete und wirkungsvolle Reaktion auf strafrechtliche Verfehlungen von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern zu gewährleisten. Das Amtsgericht Offenburg ist im Hinblick auf die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit in diesen Räumlichkeiten nicht untergebracht, wird aber in die konzeptionelle Gestaltung und den Informationsaustausch, z.B. bei Besprechungen über die Verfolgung von Jugendkriminalität im Allgemeinen, eingebunden, soweit die notwendige richterliche Neutralität dabei gewahrt werden kann. Neben der koordinierten Strafverfolgung von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei und der pädagogischen Begleitung der Straftäter durch die Jugendhilfe nimmt das „Haus des Jugendrechts“ auch präventive Aufgaben, z.B. in Form von Präventionsveranstaltungen an Schulen, wahr.
Die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligten in den Häusern des Jugendrechts hat sich sowohl landes- als auch bundesweit als wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendkriminalität bzw. Jugenddelinquenz bewährt. Im Landgerichtsbezirk Offenburg konnten durch das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter zielgerichteter bearbeitet und schneller abgeschlossen werden. Die durchschnittliche staatsanwaltschaftliche Verfahrensdauer bei den Verfahren gegen Jugendliche lag infolgedessen um etwa ein Drittel unter dem Wert der übrigen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Offenburg.
Feierliche Eröffnung des Haus des Jugendrechts Lahr

Datum: 12.05.2025
Mit einem feierlichen Festakt eröffnet das Haus des Jugendrechts Lahr heute Vormittag offiziell seinen Standort im 1. Obergeschoss des Gebäudes der Sparkasse an der Schillerstraße 16 in Lahr. Thorsten Erny, Landrat des Ortenaukreises, Markus Ibert, Oberbürgermeister der Stadt Lahr, Jürgen Rieger, Präsident des Polizeipräsidiums Offenburg und Iris Janke, Leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Offenburg, freuen sich sehr darüber, zu diesem Anlass als Festrednerin Frau Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges begrüßen zu dürfen.
Ministerin Gentges sagte: „Heute geht mit dem Haus des Jugendrechts in Lahr bereits die zehnte Einrichtung dieser Art im Land und die
zweite im großflächigen Landgerichtsbezirk Offenburg an den Start. Ich bin mir sicher, dass auch das neue Haus des Jugendrechts
in Lahr einen großen Beitrag zur Bekämpfung von Jugendkriminalität leisten wird und jedem einzelnen jungen
Straffälligen Perspektiven für ein straffreies Leben eröffnen kann. Allen Kooperationspartnern danke ich herzlich für
ihr Engagement und wünsche ihnen viel Erfolg für ihre verantwortungsvolle Aufgabe.“
Gemeinsam mit den geladenen Gästen findet an diesem Tag auch eine Begehung der insgesamt 350 qm2 großen Einrichtung statt. Ein
besonderer Dank gilt dabei dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, dessen engagierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter für eine zügige Renovierung der Räumlichkeiten nach modernen Standards gesorgt und damit die baulichen
Voraussetzungen für ein gutes Arbeiten geschaffen haben.
Nachdem das Haus des Jugendrechts in Offenburg bereits seit Anfang 2020 erfolgreich ist, können die vielen Vorteile einer solchen
zentralisierten Einrichtung nun auch in Lahr genutzt werden. Im Haus des Jugendrechts Lahr werden ein Staatsanwalt, vier Beamte und
Mitarbeiter der Polizei und zwei Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren des Landkreises Ortenaukreis und der Jugendarbeit der Stadt
Lahr unter einem Dach eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um auf Straftaten von Jugendlichen wirkungsvoll und rasch reagieren zu
können. Auch wird hier die polizeiliche und kommunale Präventionsarbeit unterstützt. Zuständig ist das Haus für
Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von bis zu 21 Jahren mit Wohnort im Amtsgerichtsbezirk Lahr. Dieser umfasst neben
der Großen Kreisstadt Lahr auch die Gemeinden Friesenheim, Seelbach, Schuttertal und Kippenheim. Die kurzen Wege der verschiedenen in
ihrem jeweiligen Bereich verantwortlich handelnden Akteure sorgen für einen bestmöglichen fachlichen Austausch. Dies führt
zu einer gegenseitigen Steigerung der Kompetenz und zu mehr Verständnis für die unterschiedlichen Perspektiven auf das
Jugendstrafverfahren. Die Räume sind mit moderner Vernehmungstechnik und kindgerecht ausgestattet. So kann in besonderer Weise
sensibel auf Opfer und Straftäter im Kindes- und Jugendalter eingegangen und es können schnelle sowie zielführende
Lösungen gefunden werden. Neben Anklageerhebungen bei Gericht gibt es auch die Möglichkeit, erzieherische Maßnahmen (etwa
Arbeitsstunden, die Teilnahme an Gesprächen der Drogenberatung, die Mitwirkung an einem Täter-Opfer-Ausgleich oder die Teilnahme
an einem sozialen Trainingskurs) zu verhängen. Gemeinsam mit dem Haus des Jugendrechts Offenburg wird sich auch der Standort Lahr in
Netzwerken und Kooperationen für die Prävention und den Kinderschutz engagieren.
Haus des Jugendrechts lässt sich kreative Arbeitsauflage einfallen

Nachdem Jugendliche dabei erwischt worden sind, wie sie einen Container in Griesheim beschmiert haben, hat sich das Haus des Jugendrechts Offenburg eine kreative Arbeitsauflage einfallen lassen.
bo vom 10.06.2021: Haus des Jugendrechts lässt sich kreative Arbeitsauflage einfallen
Kooperationsvereinbarungen über die Erweiterung der Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ für die Standorte Lahr und Kehl unterzeichnet
Offenburger Haus geht in den Regelbetrieb - Haus des Jugendrechts auch in Kehl und Lahr
Die neue Landesjustizministerin Baden-Württemberg Marion Gentges besucht das Haus des Jugendrechts Offenburg und zieht eine erste positive Jahresbilanz

Besuch des baden-württembergischen Justizministers Guido Wolf im Haus des Jugendrechts Offenburg am 10.12.2020
Am 10.12.2020 erhielt das Haus des Jugendrechts Offenburg Besuch von Herrn Justizminister Guido Wolf.
Nach der Besichtigung der neu bezogenen Räume stellte Herr Oberamtsanwalt Andreas Wurth im Rahmen einer Präsentation die
Organisation sowie die Projekte des Hauses Jugendrechts Offenburg den anwesenden Gästen vor.
Unter Einhaltung der Abstandsregeln kam es anschließend zu einem regen Austausch zwischen Herrn Minister Wolf und Frau Staatsanwältin Mareike Fuhrmann
als Referentin der Häuser des Jugendrechts im Justizministerium mit Herrn Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer, Herrn Polizeipräsident Reinhard Renter, Herrn Sozialdezernent des Landratsamts Ortenaukreis Georg Benz
und Herrn Direktor des Amtsgerichts Offenburg Dietmar Hollederer.
Herr Minister Guido Wolf zeigte sich über die geleistete Arbeit erfreut, lobte die engagierte Zusammenarbeit und dankte auch im nachfolgenden Pressegespräch allen am Projekt beteiligten Kooperationspartnern
sowie den vor Ort tätigen Mitarbeitern von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt des Landratsamtes Ortenaukreis.
Pressespiegel
Lahrer Zeitung vom 11.12.2020 - Haus des Jugendrechts auch in Lahr?
Stadt Offenburg - Newsroom vom 19.08.2020 - Haus des Jugendrechts: "Kurzer Draht" unter den Behörden
baden online vom 21.08.2020 - Wie im Haus des Jugendrechts in Offenburg gearbeitet wird
baden online vom 01.07.2020: Haus des Jugendrechts in Offenburg zieht erste Bilanz
Lahrer Zeitung vom 01.06.2020 - Projekt zur Eindämmung der Jugendkriminalität wird erschwert
Stadtanzeiger
Ortenau v. 20.02.2020: Startschuss für das Haus des Jugendrechts Offenburg