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Kooperationsvereinbarungen über die Erweiterung der Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ für die Standorte Lahr und Kehl unterzeichnet


Am 25.01.2023 kamen die Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Polizeipräsidiums Offenburg, der Sozial-Dezernent des Landkreises Ortenaukreis, der Präsident des Landgerichts Offenburg sowie die Direktoren der Amtsgerichte Offenburg, Lahr und Kehl und der Erste Bürgermeister der Stadt Lahr zusammen, um die Kooperationsvereinbarungen über die Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts“ für die neuen Standorte Lahr und Kehl zu unterzeichnen.

Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit im „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatten die Kooperationspartner bereits Ende 2021 eine Ausweitung auf Standorte in Lahr und Kehl beschlossen. Die Kooperationsvereinbarungen hierfür wurden nun unterzeichnet.In Lahr und Kehl werden eigenständige Standorte des „Hauses des Jugendrechts“ eingerichtet, in denen unter einem Dach jeweils örtlich zuständige Mitarbeiter des Jugendamts des Ortenaukreises, des Polizeipräsidiums Offenburg und der Staatsanwaltschaft Offenburg zusammenarbeiten.

Während der Sitz in Lahr noch nicht endgültig feststeht, ist die Suche nach einem Standort für das „Haus des Jugendrechts Kehl“ bereits weit vorangeschritten. Am Standort in Lahr wird die Stadt Lahr in den zukünftigen Räumlichkeiten des „Hauses des Jugendrechts Lahr“ im Rahmen der kommunalen/städtischen Präventionsarbeit tageweise mit der städtischen Jugendarbeit präsent sein, um die Zusammenarbeit in der Präventionsarbeit zu intensivieren und diese insgesamt zu stärken.Die Schulsozialarbeit wird bei Bedarf punktuell mit eingebunden. Damit nimmt die Stadt Lahr als erste Kommune, die auch fester Kooperationspartner wird, eine Vorreiterrolle in der Ortenau ein.

Für eine effiziente Strafverfolgung in Fällen grenzüberschreitender Jugendkriminalität ist am Standort in Kehl eine enge Zusammenarbeit mit der französischen Justiz beabsichtigt. Entsprechende Vereinbarungen mit der Staatsanwaltschaft Straßburg und der französischen Polizei befinden sich bereits in Planung. Angestrebt wird, französischen Polizeibeamten im „Haus des Jugendrechts Kehl“ die Nutzung von Bürofläche zu ermöglichen und sie so in die Arbeit vor Ort zu integrieren. Zudem soll auch für die Jugendhilfe im Strafverfahren eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der französischen Jugendhilfe erfolgen.

Das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ hatte bereits im Februar 2020 seine Arbeit in der Straßburger Straße 7 in Offenburg aufgenommen. In den Räumlichkeiten des „Hauses des Jugendrechts Offenburg“ arbeiten Jugenddezernenten der Staatsanwaltschaft sowie Jugendsachbearbeiter der Polizei und Mitarbeiter des Jugendamtes „Tür an Tür“ interdisziplinär zusammen, um durch Informationsaustausch vor Ort eine zeitnahe, zielgerichtete und wirkungsvolle Reaktion auf strafrechtliche Verfehlungen von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern zu gewährleisten. Das Amtsgericht Offenburg ist im Hinblick auf die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit in diesen Räumlichkeiten nicht untergebracht, wird aber in die konzeptionelle Gestaltung und den Informationsaustausch, z.B. bei Besprechungen über die Verfolgung von Jugendkriminalität im Allgemeinen, eingebunden, soweit die notwendige richterliche Neutralität dabei gewahrt werden kann. Neben der koordinierten Strafverfolgung von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei und der pädagogischen Begleitung der Straftäter durch die Jugendhilfe nimmt das „Haus des Jugendrechts“ auch präventive Aufgaben, z.B. in Form von Präventionsveranstaltungen an Schulen, wahr.

Die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligten in den Häusern des Jugendrechts hat sich sowohl landes- als auch bundesweit als wesentlicher Baustein der erfolgreichen Bekämpfung der Jugendkriminalität bzw. Jugenddelinquenz bewährt. Im Landgerichtsbezirk Offenburg konnten durch das „Haus des Jugendrechts Offenburg“ Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter zielgerichteter bearbeitet und schneller abgeschlossen werden. Die durchschnittliche staatsanwaltschaftliche Verfahrensdauer bei den Verfahren gegen Jugendliche lag infolgedessen um etwa ein Drittel unter dem Wert der übrigen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Offenburg.

Gemeinsame Pressemitteilung vom 10.02.2023 der Staatsanwaltschaft Offenburg, des Landgerichts Offenburg, des Amtsgerichts Offenburg, des Amtsgerichts Lahr, des Amtsgerichts Kehl, des Polizeipräsidiums Offenburg, des Landratsamts Ortenaukreis und der Stadt Lahr


Offenburger Haus geht in den Regelbetrieb - Haus des Jugendrechts auch in Kehl und Lahr


Aufgrund der positiven Erfahrungen wird das vor zwei Jahren eröffnete Haus des Jugendrechts in Offenburg nach erfolgreicher Pilotierungsphase in den Regelbetrieb überführt. In Kehl und Lahr sollen außerdem zwei weitere dieser Häuser entstehen. Der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises hat in seiner Sitzung am Dienstag, 15. Februar, einstimmig beschlossen, dass der Kreis sich auch an den weiteren Häusern personell und finanziell beteiligt. Das teilt das Landratsamt mit. Die Häuser des Jugendrechts dienen dazu, in Jugendstrafsachen die Zusammenarbeit und Kommunikation der wichtigsten behördlichen Beteiligten durch räumliche Nähe und regelmäßigen, standardisierten Austausch zu verbessern und zu intensivieren. Neben Polizei, Staatsanwaltschaft und den Gerichten ist die vom Ortenaukreis getragene Jugendhilfe im Strafverfahren, die im Landratsamt beim Kommunalen Sozialen Dienst des Jugendamtes angesiedelt ist, Teil der behördenübergreifenden Kooperation.


Wertvolles Angebot


„Das Haus des Jugendrechts hat mittlerweile Vorbildcharakter und ist ein Erfolgsmodell. Ich freue mich, dass wir dieses wertvolle Angebot nun auch auf die Standorte Kehl und Lahr erweitern, denn es gibt straffälligen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Chance, wieder auf den rechten Weg zu kommen und sie vor weiterem Fehlverhalten zu bewahren“, so Landrat Frank Scherer.


„Bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität ist eine schnelle und konsequente Reaktionen auf kriminelles Verhalten besonders wichtig. Durch die kurzen Wege und Absprachen im Haus des Jugendrechts konnte in den vergangenen beiden Jahren die durchschnittliche Verfahrensdauer merklich verkürzt und gleichzeitig das Fehlverhalten junger Menschen passgenau sanktioniert werden“, erklärt Sozialdezernent Heiko Faller. „Das hat den erzieherischen Effekt enorm verstärkt. Individuelle Lösungen können somit schnell erarbeitet und umgesetzt werden.“


Zwei neue Standorte


Im Februar 2020 war das Haus des Jugendrechts in Offenburg als sechstes Haus des Jugendrechts in Baden-Württemberg eröffnet worden. Aufgrund der Größe und Struktur des Ortenaukreises und um dem dezentralen Grundgedanken gerecht zu werden, waren von Anfang an auch entsprechende Häuser in weiteren Orten angedacht. Für die beiden neuen Standorte in Kehl und Lahr wurden Planungsgruppen mit Vertretern der beteiligten Institutionen eingerichtet, die unter anderem nach geeigneten Räumlichkeiten suchen werden. Angesichtes seiner Grenzlage soll das Haus des Jugendrechts in Kehl auch grenzüberschreitend angelegt werden.


Die neue Landesjustizministerin Baden-Württemberg Marion Gentges besucht das Haus des Jugendrechts Offenburg und zieht eine erste positive Jahresbilanz



Am 02.07.2021 besuchte die neue Justizministerin Marion Gentges das Haus des Jugendrechts Offenburg.


Nach einer kurzen Führung durch die Räumlichkeiten stellten Oberamtsanwalt Wurth und Polizeihauptkommissar Tamburello die Arbeit im Haus des Jugendrechts vor. Im Anschluss zogen die beteiligten Koorperationspartner eine Bilanz des ersten Jahres seit Aufnahme der Arbeiten im Haus des Jugendrechts. Diese fiel insbesondere im Hinblick auf die Statistiken zu den erfassten Verfahren durchweg positiv aus. Insbesondere die durchaus kurze durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Verfahren von ca. 20 Tagen kann als erster Erfolg der koorperativen Arbeit im Haus des Jugendrechts gewertet werden. Darüber hinaus ist ein leichter Rückgang gerichtlicher Verfahren zu verzeichnen. 


Frau Justizministerin Gentges zeigte sich von der Arbeit des Haus des Jugendrechts Offenburg beeindruckt und möchte sich auch künftig für die Häuser des Jugendrechts in Baden-Württemberg einsetzen.

Ministerbesuch 02.07.2021

Haus des Jugendrechts lässt sich kreative Arbeitsauflage einfallen


Entfernung Graffiti

Nachdem Jugendliche dabei erwischt worden sind, wie sie einen Container in Griesheim beschmiert haben, hat sich das Haus des Jugendrechts Offenburg eine kreative Arbeitsauflage einfallen lassen.

bo vom 10.06.2021: Haus des Jugendrechts lässt sich kreative Arbeitsauflage einfallen


Besuch des baden-württembergischen Justizministers Guido Wolf im Haus des Jugendrechts Offenburg am 10.12.2020


Am 10.12.2020 erhielt das Haus des Jugendrechts Offenburg Besuch von Herrn Justizminister Guido Wolf.
Nach der Besichtigung der neu bezogenen Räume stellte Herr Oberamtsanwalt Andreas Wurth im Rahmen einer Präsentation die Organisation sowie die Projekte des Hauses Jugendrechts Offenburg den anwesenden Gästen vor.
Unter Einhaltung der Abstandsregeln kam es anschließend zu einem regen Austausch zwischen Herrn Minister Wolf und Frau Staatsanwältin Mareike Fuhrmann als Referentin der Häuser des Jugendrechts im Justizministerium mit Herrn Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer, Herrn Polizeipräsident Reinhard Renter, Herrn Sozialdezernent des Landratsamts Ortenaukreis Georg Benz und Herrn Direktor des Amtsgerichts Offenburg Dietmar Hollederer.
Herr Minister Guido Wolf zeigte sich über die geleistete Arbeit erfreut, lobte die engagierte Zusammenarbeit und dankte auch im nachfolgenden Pressegespräch allen am Projekt beteiligten Kooperationspartnern sowie den vor Ort tätigen Mitarbeitern von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt des Landratsamtes Ortenaukreis.

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