


Die Jugendsachbearbeiter der Polizei im Haus des Jugendrechts führen bei verschiedenen Veranstaltungen und Events in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Jugendschutzstreifen durch. Unter dem recht sperrigen Begriff der Jugendschutzstreife verbirgt sich letztlich nichts anderes als eine normale polizeiliche Streife mit dem Fokus auf ersichtlich jugendliche Menschen mit dem Ziel der Vermeidung und Unterbindung von Drogen- und Alkoholmissbrauch sowie der Begehung von mit einer alkoholbedingten Enthemmung in Verbindung zu bringenden Straftaten.