Service-Navigation

Suchfunktion

Fallbesprechungen und Runde Tische


Ziel und Anspruch der Arbeit des Haus des Jugendrechts ist auch die frühzeitige Erkennung von Fehlentwicklung und das Gegensteuern durch gezielte Maßnahmen und Hilfen. Dies macht unter Umständen nicht nur die enge Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt erforderlich, sondern erfordert darüber hinaus eine weitergehende Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Behörden, beispielweise dem Schulamt, den Schulen, dem Arbeitsamt oder anderen fachbezogenen Beratungstellen.

Um zunächst Fehlentwicklungen erkennen zu können und den einzelnen Stellen bekannt zu machen, bedarf es anlassbezogener Fallbesprechungen. Dazu wird anhand eines auslösenden Ereignisses, zumeist einer schweren oder einer Reihe von Straftaten, eine Fallbesprechung zwischen der sachbearbeitenden Polizei, der zuständigen Staatsanwaltschaft und den zuständigen Sachbearbeitern der Jugendgerichtshilfe und gegebenenfalls des Kommunalen Sozialen Dienstes anberaumt. Darin wird zunächst die Straftat und die Hintergründe der Straftat, insbesondere die Person des Beschuldigten sowie sein sozial-familiärer Background besprochen. Soweit hier bereits erste Anzeichen für eine Fehlentwicklung gegeben sind, kann zeitnah reagiert werden und eine größere Besprechungsrunde in Form eines runden Tisches mit weiteren Beteiligten oder zu beteiligenden Stellen und auch mit dem Beschuldigten und seinen Erziehungsberechtigten anberaumt werden. Hierdurch sind schnelle und effektive Hilfen möglich.

Fußleiste