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Rechtsstaat macht Schule


Lena kann es aus dieser Entfernung kaum erkennen. Was ist da los? Zwei Jugendliche halten jemanden fest. Unfair! Der ist doch viel kleiner als die beiden. Was machen die da?


So beginnt eine der Geschichten, mit denen sich die Unterrichtsreihe „Rechtsstaat macht Schule“ beschäftigt. In den Geschichten geht es um Körperverletzung, Raub, Anstiftung zum Diebstahl oder Cybermobbing, also um Straftaten und ihre Folgen. Was kann der Einzelne tun, wenn er Zeuge wird oder selbst betroffen ist? Was können wir gemeinsam tun? Welche Aufgaben haben staatliche Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte? Die Unterrichtsreihe zeigt, wie die Geschichte, die mit einer Straftat beginnt, weitergeht: Die Polizei wird hinzugerufen und beginnt zu ermitteln. Sie stellt die Personalien fest und vernimmt die Verdächtigen und die Zeugen. Dann übergibt die Polizei den Fall an die Staatsanwaltschaft, die prüft, ob sie Anklage erhebt. Schließlich landet der Fall vor Gericht. Sind die Beweise ausreichend, um die Angeklagten zu verurteilen? Welche Strafe ist für die Tat angemessen? Und was bedeutet es, wenn die Strafe vollstreckt wird?

Der Rechtsfrieden und das staatliche Gewaltmonopol sind tragende Säulen unserer gesellschaftlichen Architektur. Für den Zusammenhalt in der Gesellschaft ist es wichtig, dass die Akteure staatlicher Streitschlichtung von allen respektiert und die staatlichen Normen des Zusammenlebens von allen akzeptiert werden. „Rechtsstaat macht Schule“ setzt genau an dieser Stelle an. Die Unterrichtsreihe informiert über Aufgaben und Arbeitsweise von Polizei und Justiz und stärkt die Akzeptanz für rechts- staatliche Entscheidungen. „Rechtsstaat macht Schule“ vermittelt Schülerinnen und Schülern, wie der Rechtsstaat arbeitet und welche Aufgaben seine Repräsentanten haben. Funktionsträger aus Polizei, Justiz und Anwaltschaft stellen zentrale Rechts- und Verfassungsnormen vor und laden die Schülerinnen und Schüler zum Austausch über die Regeln unseres Zusammenlebens ein. „Rechtsstaat macht Schule“ gibt dem Rechtsstaat ein Gesicht und ist damit ein kraftvolles Werben für die Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das Fundament des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Das Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ richtet sich an alle weiterführenden Schulen und eignet sich besonders für die 8. und 9. Jahrgangsstufe. In drei Projektstunden von jeweils 90 Minuten lernen die Schülerinnen und Schüler Stationen rechtsstaatlichen Vorgehens in interaktiven Übungen und Planspielen kennen. Der Unterricht wird von der Polizei und einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt oder einer Richterin oder einem Richter gemeinsam mit der Lehrkraft gestaltet. Die Unterrichtsreihe kann wahlweise modular auf mehrere einzelne Termine verteilt oder kompakt als Projekttag durchgeführt werden. Fakultativ kann sich eine vierte Projektstunde anschließen, in der die Schülerinnen und Schüler eine Strafverhandlung im örtlichen Gericht besuchen. Teilnehmende Schulen erhalten speziell entwickeltes Unterrichtsmaterial.

Ein Angebot des Ministeriums der Justiz und für Europa und des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration.

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