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Opferentschädigungs- und Wiedergutmachungsfonds


Kreiert wurde ein Opferentschädigungs- und Wiedergutmachungsfonds. Idee dahinter ist, dass jugendliche und heranwachsende Täter bei Schädigungen Anderer oftmals auch eine finanzielle Wiedergutmachung leisten wollen, dies aber aus eigenen Mitteln nicht finanzierbar ist, sei es als Schüler oder mangels eigenen Einkommens. Der Opferentschädigungs- und Wiedergutmachungsfonds soll in diesen Situation einspringen und es dem jugendlichen oder heranwachsenden Täter ermöglichen, einen Betrag zur finanziellen Wiedergutmachung durch die freiwillige Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden zu erwirtschaften. Dieses Vorgehen wird im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches besprochen und umgesetzt. Sind die Arbeitsstunden geleistet, wird der erwirtschaftete Betrag direkt an das Opfer ausgezahlt.

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